Beherbergungs- und Vermittlungsvertrag

Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Beherbergungs- und Vermittlungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis.

1. VERTRAGSSCHLUSS

1.1. Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und der Wohnung der entsprechenden Wohnungskategorie soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen. 
1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt: 
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. 
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung beim Gast zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird der Gastgeber zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform an den Gast übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen des Gastes führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefonischer Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende Ausfertigung der Buchungsbestätigung in Textform dem Gast nicht zugeht. 
1.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss: 
a) Dem Gast wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Gast steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. 
b) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Entscheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht. 
c) Der Vertrag kommt durch Zugang und Darstellung der Buchungsbestätigung beim Gast am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) zu Stande. Dem Kunden wird die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich schriftlich, per E-Mail oder per Fax eine weitere Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages ist jedoch nicht vom Zugang dieser weiteren Ausfertigung abhängig. 

2. ZAHLUNGEN

2.1 Anzahlungen

Der Gastgeber verlangt nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von 50%. Diese Anzahlung soll bis 30 Tage vor Anreise bzw. bei kurzfristiger Buchung in den nächsten 7 Tagen nach Buchung erfolgen. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung und Ablauf dieser Frist nicht oder nicht vollständig, so ist der Gastgeber berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten, es sei denn, der Gast hat den eingetretenen Zahlungsverzug nicht zu vertreten. 

2.2 RESTZAHLUNG

Die Fälligkeit der Restzahlung einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen ist zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen. Dieser Betrag kann in Bar oder mit einer Girokarte bezahlt werden.

3. RÜCKTRITT UND NICHTANREISE

Der Gast kann bis 30 Tage vor Anreise kostenfrei die Buchung stornieren.

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise innerhalb von 30 Tage vor Reisebeginn bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung von 90% des vereinbarten Aufenthaltspreises bestehen.

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an den Gastgeber und an das Buchungsportal zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN, KÜNDIGUNG DURCH DEN GASTGEBER

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Der Gastgeber haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung des Gastgebers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen, soweit diese keine vertragswesentlichen Pflichten betreffen. Dies gilt nicht bei Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und des Lebens, hierbei ist die Haftung in jedem Fall unbeschränkt. Auch bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz ist die Haftung weder beschränkt noch ausgeschlossen. Diese Haftungsregelung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Gastgebers.

Stellt der Gastgeber dem Gast einen Stellplatz zur Verfügung, wird hierdurch kein Verwahrungsverhältnis begründet, ungeachtet dessen, ob diese Zurverfügungstellung entgeltlich oder unentgeltlich erfolgt. Für etwaige Schäden übernimmt der Gastgeber keine Haftung.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Ansprüche des Gastes verjähren nach einem Jahr ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB

6. Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Gastgebers.

Ist oder wird eine Bestimmung in diesen Vertrag unwirksam oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine solche setzen, die wirksam ist und dem am nächsten kommt, was die Parteien im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit gekannt hätten.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist der Sitz des Gastgebers.